1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Beherbergungsverträge über die zur Miete überlassenen Hotelzimmer, die zwischen der Home & Work Apartments, Inhaber Kristof Belkowski, Dieselstraße 3, 50259 Pulheim („Hotel“) und Dritten („Gast“) abgeschlossen werden sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen.
2. Reservierungen
Die Reservierung eines Gastes ist ein Angebot an das Hotel zur Schließung eines Beherbergungsvertrages. Der Gast erhält vom Hotel bei entsprechenden Kapazitäten eine Buchungsbestätigung. Die Buchungsbestätigung stellt die Annahme dar, so dass erst mit dieser der Beherbergungsvertrag zwischen Gast und Hotel zu Stande kommt.
Abgegebene Angebote des Hotels zu Zimmern stellen keine Buchungsbestätigung dar und sind freibleibend und unverbindlich. Das Hotel kann nach freiem Ermessen den Abschluss eines Beherbergungsvertrages ablehnen.
Das Hotel behält es sich vor für bestimmte Daten Buchungsgarantien, Vorkasse,, Mindestübernachtungstage und branchenübliche Einschränkungen festzulegen.
Der Gast hat nach Vertragsschluss keinen Anspruch auf die Unterbringung in einem bestimmten Zimmer. Der Gast hat nur Anspruch auf Unterbringung in einem seiner Zimmerkategorie entsprechenden Zimmer.
3. Stornierungen und Fristen
3.1. Garantierte Reservierung
Eine garantierte Reservierung wird vom Gast durch Hinterlegung einer gültige Kreditkartennummer als Zahlungsmittel bestätigt. Eine garantierte Reservierung kann bis 18 Uhr des Anreisetages kostenfrei storniert werden. Eine Stornierung kann unter Angabe der Vorgangsnummer telefonisch, elektronisch oder per Fax erfolgen Die Stornierung per Post ist möglich, wenn das Postgut rechtzeitig beim Hotel eingeht.. Erfolgt keine Stornierung bis 18 Uhr am Anreisetag, so behält das Hotel den Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Übernachtungspreises. Der Preis wird um etwaige gesparte Leistungen gemindert.
Hat der Gast mehrere Tage in Folge garantiert reserviert und reist nicht, so gilt die Reservierung ab der zweiten Nacht als storniert. Der Anspruch auf Unterbringung verfällt bei einer verspäteten Anreise damit.
3.2. Einfache Reservierung
Eine einfache Reservierung ist eine Reservierung, bei der der Gast die Zahlung noch nicht durch geeignetes Zahlungsmittel (z.B. Kreditkarte) garantiert hat. Einfache Reservierungen gelten am Anreisetag bis 18 Uhr. Die einfache Reservierung verfällt nach 18 Uhr, so dass der Gast keinen Anspruch auf Unterbringung hat.
Für Gruppen, Kontingentvereinbarungen oder zu Zeiten besonderer Veranstaltungen („Events“ gilt Nummer 14).
4. Preise, Steuern, Gebühren und Abgaben
Es gelten jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vom Hotel ausgewiesenen Preise. Die geltenden Preise sind Bruttopreise. Sie beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Nicht enthalten sind nach dem jeweiligen Kommunal- bzw. Städterecht erhobenen Abgaben, die unmittelbar vom Gast geschuldet werden (z.B. Kurtaxen).
Sofern die im Preis enthaltenen Steuern, Gebühren und Abgaben nach Vertragsschluss einer gesetzlichen Änderung unterliegen oder neue Steuern, Gebühren und Abgaben gesetzlich bestimmt werden, darf das Hotel den Preist entsprechend anpassen.
Für Verträge mit Verbrauchern (Verbraucher im Sinne des § 13 BGB) gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss (Buchungsbestätigung) und Vertragsanpassung sechs Monate überschreitet.
5. Zahlungsbedingungen
Der vereinbarte Preis der gesamten gebuchten Übernachtungen und zugebuchter Leistungen ist durch den Gast spätestens bei seiner Anreise im Hotel, stets im Voraus zu entrichten.
Eine Aufrechnung durch den Gast ist ausgeschlossen. Ausgneommen ist die Aufrechnung mit unbestrittenen oder rechtskräftig titulierten Forderungen.
Das Hotel akzeptiert als Zahlungsmittel: Bargeld in Euro, girocard, VISA B+S, VPay B+S, Maestro B+S, JCB, CUP B+S, Diners B+S
6. Zimmernutzung, Check-In, Check-Out
Gebuchte Zimmer stehen dem Gast nach Check-in und Bezahlung ab 15.00 Uhr des Anreisetages und bis 12.00 Uhr des Abreisetages zur Verfügung.
Sofern der Gast nach vorheriger Ankündigung zu einem späteren Zeitpunkt als 18 Uhr anreist, wird ihm der Zimmerschlüssel durch Übermittlung eines Codes für den Nachtresor ausgehändigt (Tresor-Check-In). Dieses Verfahren ist nur bei garantierten und mit entsprechendem Zahlungsmittel (z.B. Kreditkarte) abgesicherten Buchungen möglich. Zudem müssen dem Hotel im Vorfeld alle Personendaten des Gastes, inklusive einer Mobilfunknummer (Code-Versand per SMS) vorliegen.
Eine späterere Abreise (Late-Check-Out) ist kostenpflichtig und, unter dem Vorbehalt verfügbarer Kapazitäten, mit dem Hotel im Voraus zu vereinbaren. Sofern das Hotel einem Late-Check-Out zustimmt, erhebt es für die Zimmernutzung von 12 Uhr bis 15 Uhr eine Gebühr von 25,00 Euro. Erfolgt eine Abreise nach 15 Uhr, so wird das Zimmer zum vollen Tagespreis abgerechnet.
Ein vertraglicher Anspruch des Gastes auf einen Late-Check-Out besteht ausdrücklich nicht.
Die Zimmer dürfen ausschließlich zum Zwecke der Beherbergung genutzt werden. Eine andere Nutzung, als die im Rahmen der Beherbergung übliche, ist ausdrücklich untersagt.
Die Zimmer sind teilweise barrierearm und barrierefrei zugänglich.
7. Weiterverkauf, Weitervermietung, Weitervermittlung, Abtretung
Der Weiterverkauf, die Weitervermietung oder die Weitervermittlung von gebuchten Zimmern ist ausdrücklich untersagt.
Für den Fall des Weiterverkaufs, einer Weitervermietung oder Weitervermittlung an einen Dritten (Drittgast) hat das Hotel das Recht dem Drittgast die Beherbergung zu verweigern und das Zimmer zu stornieren. Ein Anspruch auf Zahlung gegenüber der reservierenden Person bleibt im Falle einer garantierten Reservierung oder auf Schadensersatzansprüche bleibt unberührt.
8. Haftung, Schadensanzeige, Verjährung von Ansprüchen
Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet das Hotel für sonstige Schäden, die aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels resultieren. Darüber hinaus haftet das Hotel für Schäden, die aus der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung vertragstypischer Pflichten entstehen. Einer Pflichtverletzung des Hotels stehen die gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in diesen AGB nicht anders bestimmt, ausgeschlossen.
Im Falle von Leistungsstörungen oder Mängeln wir das Hotel diese bei Kenntnis bestmöglich beheben. Der Gast ist verpflichtet im Rahmen der Zumutbarkeit bei einer Behebung von Störungen und Mängeln mitzuwirken, um einen etwaigen Schaden so gering wie möglich zu halten.
Der Gast ist verpflichtet bereits eingetretene oder absehbare Schadensereignisse dem Hotel unverzüglich anzuzeigen.
Für durch den Gast eingebrachte Sachen haftet das Hotel nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Der Gast ist verpflichtet nach Erlangung der Kenntnis über Verlust, Beschädigung oder Zerstörung der von ihm eingebrachten Sachen dies dem Hotel unverzüglich anzuzeigen, andernfalls erlischt ein etwaiger Anspruch.
Die Einbringung von Bargeld, Wertpapieren, Schmuck und Edelmetallen mit einem Wert von über 500,00 Euro, und die Einbringung von sonstigen Sachen mit einem Wert von über 2500,00 Euro bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit dem Hotel.
Die Überlassung eines (entgeltpflichtigen) Stellplatzes begründet keinen Verwahrungsvertrag. Eine Überwachungspflicht seitens des Hotels besteht nicht. Das Hotel haftet für alle Schäden im Umfang der hier in Nummer 8 bestimmt Regelungen. Der Gast ist verpflichtet einen etwaigen Schaden unverzüglich, spätestens vor verlassen des Stellplatzes gegenüber dem Hotel anzuzeigen.
Eine Haftung des Hotels für Schäden, die durch andere Gäste oder sonstige dritte Personen, die nicht dem Hotel zuzurechnen sind (gesetzliche Vertreter, Angestellte, Erfüllungsgehilfen), zu verantworten sind, ist ausgeschlossen.
Schadensersatzansprüche bzw. Ansprüchen aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung das Hotel unterliegen der gesetzlichen Verjährung. Alle anderen Ansprüche gegen das Hotel verjähren mit Ablauf eines Jahres. Maßgeblich für die Berechnung der Verjährung ist der gesetzlich geregelte Verjährungsbeginn.
9. Beendigung des Vertrages
Das Hotel ist berechtigt den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Wichtige Gründe sind insbesondere:
Höhere Gewalt oder vom Hotel nicht zu vertretende Umstände, die eine Vertragserfüllung unmöglich machen,
die Buchung unter der Angabe falscher und/oder des Verschweigen wesentlicher Tatsachen (Identität, Aufenthaltszweck, Zahlungsfähigkeit) erfolgte,
das Hotel die begründete Annahme hat, dass die Sicherheit gefährdet ist oder eine Beherbergung bzw. Gewährung von Leistungen geschäftsschädigend sein kann,
der Aufenthaltszweck gesetzeswidrig ist oder gesetzwidriges Verhalten begünstigt,
Weiterverkauf, Weitervermietung, Weitvermittlung, Verstoß gegen das Rauchverbort
10. Gutscheine
Ein für Leistungen des Hotels erworbener Gutschein kann ausschließlich vor Ort mit Leistungen des Hotels verrechnet werden. Die Auszahlung eines Guthabens ist ausgeschlossen. Restguthaben unterliegen der gesetzlichen Verjährung von drei Jahren. Gutscheine sind grundsätzlich vor Ort einzulösen. Besondere Gutscheinbedingungen (z.B. Online-Gutscheine) sind dem jeweiligen Gutschein zu entnehmen.
11. Verzehr von Speisen und Getränken
Der Verzehr von Speisen und Getränken, auch selbstmitgebrachten, ist in den Hotelzimmern grundsätzlich gestattet. Untersagt ist der Verzehr von Speisen und Getränken, die geeignet sind das Zimmer über die Mietdauer hinaus geruchlich zu prägen oder zu übermäßiger oder unangenehmer Geruchsentwicklung führen.
Die Zubereitung von Speisen und Getränken ist nur in Zimmern mit Küche gestattet. Untersagt ist die Zubereitung von Speisen und Getränken, die geeignet sind das Zimmer über die Mietdauer hinaus geruchliche zu prägen oder zu übermäßiger oder unangenehmer Geruchsentwicklung führen.
12. Rauchen
Das Rauchen ist im gesamten Gebäude streng untersagt und wird mit 150€ je Verstoß in Rechnung gestellt. Das Rauchen ist nur außerhalb des Gebäudes auf den hierfür vorgesehenen Flächen erlaubt.
Verstöße gegen das Rauchverbot machen den Gast gegenüber dem Hotel schadensersatzpflichtig. Insbesondere haftet der Gast für Fehlalarme der Brandmeldeanlagen und damit verbundenen Kosten, für die Mehraufwendungen der Zimmerreinigung und für etwaige Beschädigungen an der Zimmerausstattung (z.B. Brandlöcher).
13. Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels Sofern das Hotel dem Mitbringen eines Haustiers zustimmt, so verpflichtet sich der Gast das Haustier ständig zu beaufsichtigen. Der Gast hat alle Verunreinigungen, die mit dem Haustier verbunden sind unverzüglich zu beseitigen. Eine Erlaubnis des Hotels zum Mitbringen von Haustieren kann jederzeit widerrufen werden, wenn sich andere Gäste berechtigt gestört fühlen (Lärm, Geruch, Verunreinigungen) oder die Sicherheit oder Gesundheit anderer Gäste oder des Hotelpersonals gefährdet ist.
Das Mitbringen von unter Artenschutz stehender Haustiere ist ausgeschlossen.
Für ein Haustier wird eine Übernachtungsgebühr von 15,00 Euro erhoben.
14. Gruppen, Kontingente, Events
Eine Buchung von mehr als fünf Zimmern ist eine Gruppenbuchung. Für diese Buchungen gelten vorrangig die jeweils vertraglich vereinbarten Regelungen.
Für die Bereitstellung von Zimmern auf Abruf (Kontingente) gelten vorrangig die jeweils vertraglichen vereinbarten Regelungen.
Buchungen im Zeitraum von Events können abweichende Zahlung- und Stornobedingungen beinhalten und werden entsprechend beim Buchungsvorgang übermittelt.
15. Datenschutz
Die Datenschutzbestimmungen sind einsehbar unter:
https://apartment-pulheim.de/datenschutz/
16. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen der Verträge oder der AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingungen des Schriftformerfordernisses. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Gast Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Bergheim (Erft). In allen anderen Fällen gilt Bergheim (Erft) als Gerichtsstand, sofern die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt sind und der Gast keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.